Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 22.05.2025 nachstehende Verkehrsflächen der Stadtgrabenbrücke mit dem Anschluss an die Willy-Brandt-Allee gemäß Anlage 1 gewidmet:
Gemarkung: |
Flur: |
Flurstücke: |
St. Lorenz |
8 |
6/32 tlw. 6/33 tlw. 100/31 tlw. |
Innere Stadt |
71 |
28/12 tlw. 27/22 tlw. 27/21 91 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 4 b) StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße (selbständiger Geh- und Radweg).
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, Sandstraße 27, 23552 Lübeck (Postanschrift: 23539 Lübeck) erhoben werden.
Lübeck, den 18.06.2025
Hansestadt Lübeck
Jan Lindenau
Bürgermeister