Freitag, 08.08.2025

Örtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, erlässt hiermit die nachfolgende Widmungsverfügung:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 22.05.2025 nachstehende Verkehrsflächen der Stadtgrabenbrücke mit dem Anschluss an die Willy-Brandt-Allee gemäß Anlage 1 gewidmet:

Gemarkung:

Flur:

Flurstücke:

St. Lorenz






8






6/32 tlw.

6/33 tlw.

100/31 tlw.


Innere Stadt






71






28/12 tlw.

27/22 tlw.

27/21

91

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 4 b) StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße (selbständiger Geh- und Radweg).

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, Sandstraße 27, 23552 Lübeck (Postanschrift: 23539 Lübeck) erhoben werden.

  1. Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan können im Internet unter https://bekanntmachungen.luebeck.de/ eingesehen werden.

Lübeck, den 18.06.2025

Hansestadt Lübeck

Jan Lindenau  

Bürgermeister