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Örtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses in dem
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau und der naturnahen Gestaltung der Moorbek

Der Bereich Lübeck Port Authority (LPA) der Hansestadt Lübeck hat mit Antrag vom 09.12.2021 und mit nachgeforderten Unterlagen, eingegangen am 28.01.2022, den Ausbau und die naturnahe Gestaltung der Moorbek beantragt.

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Wasserbehörde hat ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt., das mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses endet.

In diesem Planfeststellungsbeschluss ist über alle Einwendungen, Forderung und Anregungen entschieden worden, die im Zuge des Verfahrens vorgetragen wurden.

Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Verbänden und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt worden.

Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der Planunterlagen und der Rechtsbehelfsbelehrung wird gemäß § 141 Abs. 4 S. 2 Landesverwaltungsgesetz-LVwG-SH der Öffentlichkeit in der Zeit

vom 12. Juli 2023 bis einschließlich 25. Juli 2023

zur Einsicht ausgelegt. Die Einsichtnahme erfolgt bei:

Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
als untere Wasserbehörde,
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Abt. Wasser, Boden und Abfall,
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck,
Ansprechpartner Herr Sellmann
Telefon: 0451 122 3931oder 122 3986

Es wird um Anmeldung und vorherige telefonische Terminvereinbarung zu den nachstehenden Öffnungszeiten gebeten:

Jeweils montags und dienstags von 8:00 – 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr.

Der Bekanntmachungstext und der Planfeststellungsbeschluss sind während der gesamten Zeit der Auslegung auch im Internet unter folgender Adresse einsehbar: Homepage der Hansestadt Lübeck:

https://bekanntmachungen.luebeck.de/oertliche-bekanntmachungen

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 141 Abs. 4 S. 4, 1. Halbsatz LVwG-SH. gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt

 

Lübeck, den 11.07.2023

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Untere Wasserbehörde
Jan Lindenau

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.07.2023
Anlagen