Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde (UNB) hat dem Büro „B.i.A – Biologen im Arbeitsverbund“ den Auftrag erteilt, naturschutzfachliche Daten über Vorkommen von Haselmäusen zu erheben. Die von der UNB beauftragten Mitarbeiter:innen des o.g. Büros werden im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von September bis Dezember des Jahres 2022 die notwendigen Begehungen vornehmen.
Die Kartierungsarbeiten werden im Osten des Stadtgebietes im Raum Reecke/Niendorf-Moorgarten und Kronsforde/Krummesse durchgeführt.
Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen vornehmen.
Die rechtzeitige Ankündigung erfolgt gem. § 49 Abs. 2 LNatSchG durch diese örtliche Bekanntmachung.
Die Personen können sich als Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde (UNB) ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet die UNB die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen.
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
als untere Naturschutzbehörde