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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung Falkenstraße

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am             

folgende Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 26.11.2020 nachstehende Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 gewidmet:

Gemarkung: St. Gertrud

Flur:

Flurstücke:

Falkenstraße im Bereich der Verbindung zum Brückenweg, inkl. Wendeanlage

15

262 tlw. und 191/1 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

Gemarkung: St. Gertrud

Flur:

Flurstücke:

Geh- und Radweg zwischen Wendeanlage und Brückenweg

15

2/5 tlw. und 262 tlw..

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbständiger Geh- und Radweg

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Großer Bauhof 14, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden

  1. Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan können im Internet unter luebeck.de/Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

 

Lübeck, den

Hansestadt Lübeck

 

Jan Lindenau                                                 Siegel
Bürgermeister