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52. Änderung des FNPlanes für den Teilbereich "Kastorpplatz" im Stadtteil St. Jürgen + Bplan 02.36.00

 

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

 

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe für die 52. Änderung des
         Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Kastorpplatz“ im Stadtteil St.
         Jürgen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 02.36.00 – Kastorpplatz – gemäß § 3 (2) BauGB

 

Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 18.05.2009 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 52. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Kastorpplatz“ im Stadtteil St. Jürgen und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 02.36.00 – Kastorpplatz – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 03.06.2009 bis einschließlich 06.07.2009 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: eine Faunistische Potenzialanalyse, ein Schalltechnisches Gutachten und eine Gefährdungsabschätzung Altlasten.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine qualitätvolle Nachnutzung vor allem für eine akttraktive Wohnbebauung geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung St. Jürgen, Flur 9 und umfasst die Flurstücke 2/17 (tlw.), 9/10, 9/11, 2/21, 2/32, 2/24 (tlw.), 2/33, 2/28 und 2/29 (tlw.).

An den Geltungsbereich grenzen:

  • im Süden die Sportanlagen der Lübecker Turnerschaft,
  • im Westen der Wanderweg (Hanseatenweg) an der Kanal-Trave sowie die Charlottenstraße mit den Randzonen, die zum Parken und als Zufahrt zum Trailerplatz des Lübecker Ruderklubs etc. genutzt werden,
  • im Norden die Kanal-Trave,
  • im Osten die 2- bis 3-geschossige Wohnbebauung entlang der Kastorpstraße.

 

Übersichtsplan
*Siehe in der Anlage unten!

 

Lübeck,  25.05.2009                                                                                                Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                     Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.05.2009
Anlagen