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Planfeststellung für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB A 20

Bekanntmachung

 

Planfeststellung für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB A20 (Lübeck-Rostock), Tunnel Moisling bis zur Landesgrenze SH/MV von Bau-km 10+130 bis Bau-km 23+331,5.

 

 

Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel, - Planfeststellungsbehörde - den Planfeststellungsbeschluss vom 27.05.2009, Az.: LS 408-553.32-A20-03/08 erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen in der Hansestadt Lübeck –Fachbereich Planen und Bauen-, Mühlendamm 12, Foyer (Erdgeschoss) in der Zeit vom  15.06.2009 bis 29.06.2009 während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Gemäß § 17 b Abs. 1 Nr. 7 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger des Vorhabens und den am Verfahren Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt worden.

 

Gegenüber den übrigen Betroffenen, denen ein Planfeststellungsbeschluss nicht gesondert zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs. 4 LVwG). Diese können innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erheben.

 

Im übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hingewiesen.

Kiel, den 25. Mai 2009

Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
Schleswig – Holstein
Planfeststellungsbehörde

 

gez. Dautwiz

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    02.06.2009
Anlagen