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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Landschaftsplanung der Hansestadt Lübeck

 

Hier:  Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Fortschreibung des
           Landschaftsplanes der Hansestadt Lübeck, FLP „Groß Steinrade/ Drögeneck“ gem. § 9
           Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) und § 6 Abs. 3 Landesverordnung über
           Inhalte und Verfahren der örtlichen Landschaftsplanung (Landschaftsplan-VO).

 

Der Umgriff der räumlichen Fortschreibung „Groß Steinrade/ Dröckeneck“ umfasst das Gebiet im Innern des Straßenringes Drögeneck in Groß Steinrade sowie einen Teil der Niederung des Landgrabens südlich von Groß Steinrade (s. Abb.).

 

Durch die vorliegende Fortschreibung des „Landschaftsplanes der Hansestadt Lübeck“ sollen die Belange des Naturschutzes, der Erholung und des Naturhaushaltes im Plangebiet sichergestellt und entwickelt werden.

 

Der Entwurf des FLP – bestehend aus Texten und Plänen zum Grundlagen- und Entwicklungsteil – liegt in der Zeit vom 10.6.2009 bis einschließlich 10.7.2009 während der Zeiten: Montags bis einschließlich Mittwochs von 8.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich einreichen oder zur Niederschrift vorbringen.

Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten!

 

Lübeck, den 22.5.2009                                                        

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 3 – Umwelt,
Sicherheit und Ordnung
Bereich Naturschutz

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    02.06.2009
Anlagen