Mittwoch, 01.05.2024 4° C

Öffentl. Unterrichtung + Erörterung Ziele u. Zwecke der Planung für Bplan 01.81.01 - KiTa Musik- Kunstschule Kanalstr.

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
         Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den
         Bebauungsplan 01.81.01 – KiTa Musik und Kunstschule Kanalstraße –
         im Stadtteil Innenstadt

 

Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden: 

Bebauungsplan 01.81.01 – KiTa Musik und Kunstschule Kanalstraße –im Stadtteil Innenstadt

Übersichtsplan
*Siehe in der Anlage unten!

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte und Musik- und Kunstschule geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 15.06.2009 bis einschließlich 26.06.2009 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 16.06.2009, um 19:30 Uhr, in der Musik und Kunstschule, Kanalstraße 42-48 gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck,  08.06.2009                                                                                    Hansestadt Lübeck                                                                                                                                    Der Bürgermeister                                                                                                                          Fachbereich 5 – Planen und Bauen                                                                                                                          Bereich Stadtplanung
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.06.2009
Anlagen