HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 26.02.2009 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
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2009 € |
1. |
im Verwaltungshaushalt |
in der Einnahme auf |
588.944.100 |
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in der Ausgabe auf |
747.530.400 |
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2. |
im Vermögenshaushalt |
in der Einnahme auf |
165.004.500 |
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in der Ausgabe auf |
165.004.500 |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt: |
2009 € |
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1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
59.996.200 |
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davon innere Darlehen |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
20.956.600 |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
300.000.000 |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
2.816,11 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 %
2. Gewerbesteuer 430 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100.000 € unmittelbar. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Bei Beträgen von 100.000,01 € bis 250.000 € muss der Bürgermeister das Votum des Finanz- und Personalausschusses einholen. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 82 Abs. 1 S. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
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2009 € |
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1. |
im Erfolgsplan |
die Erträge auf |
22.338.500 |
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die Aufwendungen auf |
22.430.000 |
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der Jahresverlust auf |
91.500 |
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2. |
im Vermögensplan |
die Einnahmen auf |
125.000 |
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die Ausgaben auf |
125.000 |
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3. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
0 |
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4. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 |
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5. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
2.700.000 |
§ 6
Im Verwaltungshaushalt kann bei den in den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung bezeichneten Ausgaben in Höhe von 988.900 € für das Haushaltsjahr 2009 mit der Maßgabe verfügt werden, dass Zahlungen erst nach dem 1. Januar 2010 fällig werden (Vorausermächtigungen)
§ 7
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2009 auf 80 Mio. € festgesetzt
§ 8
Kassenkredite dürfen mit einer über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Laufzeit maximal bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes aufgenommen werden
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.06.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit der Beschränkung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf einen Teilbetrag von 50.000.000 € erteilt.
Lübeck, 10.06.2009
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstrasse 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
Lübeck, 10.06.2009
Der Bürgermeister