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Öffentl. Auslegung der Entwürfe für 93.Änderung Flächennutzungsplan für Dänischburg/Siemser Landstr. und B-Plan 27.54.00

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:           Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe für die 93. Änderung des
                   Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Dänischburg / Siemser
                   Landstraße“ im Stadtteil Kücknitz und den Bebauungsplan 27.54.00 – Dänischburg / Siemser
                   Landstraße – gemäß § 3 (2) BauGB

 

Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 15.06.2009 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 93. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Dänischburg / Siemser Landstraße“ im Stadtteil Kücknitz und des Bebauungsplanes 27.54.00 – Dänischburg / Siemser Landstraße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 01.07.2009 bis einschließlich 03.08.2009 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – Foyer – Erdgeschoss öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: ein Verkehrsgutachten, ein Schallschutzgutachten sowie ein Boden/Altlastengutachten.

Desweiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Industriegebietes der Wirtschaftsbranche Maschinen-/ Anlagenbau- am Standort Siems geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil Kücknitz, Gemarkung Siems, Flur 2 und 4. Es grenzt im Norden an die Industriebahnstrecke Dänischburg – Containerterminal Siems. Im Süden wird das Plangebiet durch die Bundeswasserstraße Trave begrenzt.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 50/6 (tlw.), 50/8, 52/12, 58/19, 58/20 (tlw.), 63/2, 65/10, 65/12 und 65/18 (tlw.).

 

Übersichtsplan
*siehe Anlage unten !

 

Lübeck,  22.06.2009                                                                                                    Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                                                                                         Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                         Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    23.06.2009
Anlagen