AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für die 45. Flächennutzungsplanänderung
der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Gewerbepark Flughafen“ im Stadtteil St.-Jürgen und
den Bebauungsplan 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen –
Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche sollen folgende Bauleitpläne aufgestellt werden:
45. Flächennutzungsplanänderung der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Gewerbepark Flughafen“ im Stadtteil St.-Jürgen und der Bebauungsplan 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen –
Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten !
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes geschaffen werden, das auf Grund seiner Lage insbesondere für großflächiges flughafenaffines Gewerbe geeignet ist.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 29.06.2009 bis einschließlich 10.07.2009 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – Foyer – , Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 30.06.2009, um 19.00 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt/ Foyer –, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 22.06.2009 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung