Montag, 23.12.2024 4° C

Bekanntmachung erneute öffentl. Auslegung des Enrwurfes B-Plan 22.02.03 Buntekuh/Moislinger Allee

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:            Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
                   
22.02.03 - Buntekuh / Moisling nach § 3 (2) BauGB im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens
                    nach § 214 (4) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.07.2009 mit dem Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes 22.02.03 – Buntekuh / Moislinger Allee – das ergänzende Verfahren nach § 214 (4) BauGB eingeleitet.

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 06.07.2009 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 22.02.03 – Buntekuh / Moislinger Allee – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 22.07.2009 bis einschließlich 21.08.2009 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich aus.

Gem. § 13 a BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Durch den Bebauungsplan 22.02.03 – Buntekuh / Moislinger Allee – sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beschränkung der zulässigen zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzung im gesamten Geltungsbereich auf 200 m² BGF geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Teilbereiches I und II des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Buntekuh, Gemarkung St. Lorenz, Flur 20 und umfasst die Flurstücke 14/2, 5/53 teilweise, 21/19, 21/21, 25/21, 21/25, 21/27, 25/27, 25/28, 21/29, 21/31, 21/33, 21/35, 21/36 und 26/61.

 

Übersichtsplan:
siehe in der Anlage unten

 

 

Lübeck, 13.07.2009                                                                                                      Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                          Der Bürgermeister
                                                                                                                                          Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                          Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.07.2009
Anlagen