hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a (3)
BauGB für den Bebauungsplan 02.35.02 – Possehlstraße / Charlottenstraße –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.07.2009 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 02.35.02 – Possehlstraße / Charlottenstraße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Übersichtsplan:
siehe unten
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen.
Lübeck, 13.07.2009 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung