hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a (3)
BauGB für den Bebauungsplan 06.29.00 – Hafenstraße / Konstinkai –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.07.2009 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 06.29.00 – Hafenstraße / Konstinkai – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Übersichtsplan:
siehe in der Anlage unten
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines östlich der Hafenstraße ansässigen Gewerbebetriebes der Nahrungsmittelverarbeitung auf Teilflächen des Konstinkais zu schaffen.
Lübeck, 13.07.2009 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung