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5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 7. Juli 2009

5. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
vom 07.07.2009

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.09.2008 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 28.05.2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

 

1.         § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

            Der Bereich „Aufgabengebiete“ erhält folgende Fassung:
            „gesetzlich übertragene Aufgaben nach § 45 b GO; die Wahrnehmung der Aufgabe nach
            § 45 b Abs.1 Nr. 2 ist dem Finanz- und Personalausschuss übertragen übertragene Entscheidungen
            nach §§ 28 und 65 GO“

2.         § 6 Abs. 2 wie folgt geändert:

            a)          Nach Satz 1 wird folgende Überschrift eingefügt:
                          „Fachbereich 1“

            b)          Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
                          „2          Finanz- und Personalausschuss

 

                          Zusammensetzung:
                         
                          11 stimmberechtigte Mitglieder, davon mindestens 6 Mitglieder der Bürgerschaft und höchstens 5
                          zur Bürgerschaft wählbare Bürgerinnen und Bürger

 

                          Aufgabengebiete:

                          - Finanzen, Investitionen, Vergaben, Grundsätze für die Personalwirtschaft,
                          - Stellenplan,
                          - Liegenschaften                        
                          - Vergabe der Grundstücke in Gewerbe- und Industriegebieten“

            c)          Die bisherigen Nummern 2 bis 11 werden Nummern 3 bis 12.
            d)          In Nummer 3 (neu) werden im Bereich „Aufgabengebiete“ die Aufgaben „Vergabe der Grundstücke
                          in Gewerbe- und Industriegebieten“ und „Liegenschaften, u.a. Stadtgüter“ gestrichen.

 

3.         § 8 Abs. 2 Nummer 13 wird wie folgt geändert:

            “die Vermietung (Verpachtung) und Anmietung (Anpachtung) von Grundstücken und beweglichen Sachen
            bis zu einer Jahresmiete bzw. Jahrespacht von 50.000 Euro“

 

4.         § 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

           a)          Satz 2 Nummer 2 wird gestrichen.
           b)          Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden Nummern 2 und 3.

 

5.         § 13 Satz 4 erhält folgende Fassung:

            “Über die Zustimmung zu einer Vermietung oder Verpachtung oder eine andere Gebrauchsüberlassung
            an Dritte entscheidet bei Grünflächen bis zu 500 qm die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister, bei
            Grünflächen von 500 qm bis 1000 qm der Finanz- und Personalausschuss; im Übrigen die Bürgerschaft.“

Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 29. Juni 2009 (Az.: IV 318 – 160.111.2 – 03) erteilt.

 

Lübeck, den 7. Juli 2009

Bernd Saxe
Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.07.2009