hier:
1. Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB und
§ 13 a (3) BauGB für den Bebauungsplan 22.56.01 – Herrenholz Nord – vom 19.11.2007
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a (3) BauGB für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 22.56.01 – Herrenholz Nord –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.09.2009 beschlossen, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 22.56.01 – Herrenholz Nord – vom 19.11.2007 aufgehoben wird, da die bisherige Planung durch eine neue Planung ersetzt wird. Der Bauausschuss hat für das dargestellte Gebiet die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 22.56.01 – Herrenholz Nord – mit geänderten Inhalten neu beschlossen.
Dieser Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB abgesehen.
Gem. § 13 a (3) BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.09.2009 bis einschließlich 09.10.2009 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer, (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zur Unterrichtung (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) und zur Äußerung gegeben.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Übersichtsplan
siehe in der Anlage unten
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die betriebliche Erweiterung eines gewerblich genutzten Grundstückes zu schaffen.
Lübeck, 14.09.2009 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung