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Amtliche Bekanntmachung B-Plan 01.81.00 - KiTa Musik und Kunstschule, Kanalstraße

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:         Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a (3) BauGB für
                 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01.81.00 – KiTa Musik und Kunstschule, Kanalstraße –
                 sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
                 01.81.00 – KiTa Musik und Kunstschule, Kanalstraße – nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.09.2009 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 01.81.00 – KiTa Musik und Kunstschule, Kanalstraße – beschlossen.

Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 01.81.00 – KiTa Musik und Kunstschule, Kanalstraße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 23.09.2009 bis einschließlich 23.10.2009 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer, (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Gem. § 13 a BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte und Musik- und Kunstschule geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Innenstadt. Das Gebiet wird begrenzt durch die Kanalstraße im Osten, die Straße „Weiter Lohberg“ im Süden, die Straße „Wakenitzmauer“ im Westen sowie das Flurstück eines Sportvereins im Norden.

 

 

Übersichtsplan
siehe Anlage unten

 

Lübeck, 14.09.2009                      

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.09.2009
Anlagen