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Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag und 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag

Wahlbekanntmachung

 

1.      Am Sonntag, dem 27. September 2009, finden gleichzeitig die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag
         und zum 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.      Die Hansestadt Lübeck ist in 122 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Von diesen Wahlbezirken gehören

  • die Wahlbezirke 401 - 407, 501 - 508 und 601 - 624 zum Landtagswahlkreis 35 Lübeck-West,
  • die Wahlbezirke 701 -727, 801 - 802, 901 - 912 und 1001 - 1007 zum Landtagswahlkreis 36 Lübeck-Ost und
  • die Wahlbezirke 101- 106, 201 - 223 und 301 - 307 zum Landtagswahlkreis 37 Lübeck-Süd.

         Zum Bundestagswahlkreis 11 Lübeck gehören alle Wahlbezirke der Hansestadt Lübeck.

         Die Einteilung der Hansestadt Lübeck in die 122 allgemeinen Wahlbezirke sowie die Lage der Wahlräume
         wird durch Plakataushang an Plakatsäulen und Anschlagtafeln im Stadtgebiet veröffentlicht.

         In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 31. August bis 05. September
         2009 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte
         zu wählen hat.

         Die 16 Briefwahlvorstände für die Bundestagswahl treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um

        16.00 Uhr in der Hanseschule für Wirtschaft und Verwaltung, Fischstraße 8 - 10, 23552 Lübeck, zusammen.

 

3.      Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis
         er eingetragen ist.

         Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl
         mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

         Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln die im Wahlraum ausgegeben werden.

         Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme für die Bundestagswahl sowie eine Erststimme
         und eine Zweitstimme für die Landtagswahl.

         Die weißen Stimmzettel für die Bundestagswahl und die gelben Stimmzettel für die Landtagswahl
         enthalten jeweils unter fortlaufender Nummer

a)     für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen
         Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei
         anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem die Angabe des Kennworts und rechts von dem Namen jedes
         Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b)      für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine
         Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der
         zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

         Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels
         (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,

         welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des
         Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
         kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

         Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen
         Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar
         ist.

 

4.      Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung
          der Wahlergebnisse für die Bundestagswahl und die Landtagswahl im Wahlbezirk sind öffentlich.
         Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.      Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein
         ausgestellt ist,

a)      durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)      durch Briefwahl teilnehmen.

 

          Die für den Bundestagswahlkreis 11 ausgestellten Wahlscheine haben eine weiße Farbe; die
          Wahlscheine für die Landtagswahlkreise 35, 36 und 37 haben eine rosa Farbe.

 

          Wer durch Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen will, muss sich von der Hansestadt Lübeck
          (Abteilung Wahlen, Wahlbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, Eingang Marktseite, Breite Straße 62, 23539
          Lübeck), einen amtlichen weißen Stimmzettel, einen amtlichen  blauen Stimmzettelumschlag sowie einen
          amtlichen roten Wahlbriefumschlag beschaffen.

 

          Wer durch Briefwahl an der Landtagswahl teilnehmen will, muss sich von der Hansestadt Lübeck
         (Abteilung Wahlen, Wahlbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, Eingang Marktseite, Breite Straße 62, 23539
         Lübeck), einen amtlichen gelben Stimmzettel, einen amtlichen blauen Wahlumschlag sowie einen
         amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag beschaffen.

 

          Die Wahlbriefe für die Bundestagswahl und für die Landtagswahl sind jeweils getrennt voneinander mit
          dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen
          Wahlschein so rechtzeitig der auf dem roten bzw. hellrotem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu
          übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.
          Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

6.      Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
          (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes und § 6 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes).
          Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
          verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
          (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Lübeck, den 10. September 2009

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
- Wahlen -

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.09.2009