Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 27. September 2009, finden gleichzeitig die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag
und zum 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Hansestadt Lübeck ist in 122 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Von diesen Wahlbezirken gehören
Zum Bundestagswahlkreis 11 Lübeck gehören alle Wahlbezirke der Hansestadt Lübeck.
Die Einteilung der Hansestadt Lübeck in die 122 allgemeinen Wahlbezirke sowie die Lage der Wahlräume
wird durch Plakataushang an Plakatsäulen und Anschlagtafeln im Stadtgebiet veröffentlicht.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 31. August bis 05. September
2009 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte
zu wählen hat.
Die 16 Briefwahlvorstände für die Bundestagswahl treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um
16.00 Uhr in der Hanseschule für Wirtschaft und Verwaltung, Fischstraße 8 - 10, 23552 Lübeck, zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl
mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln die im Wahlraum ausgegeben werden.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme für die Bundestagswahl sowie eine Erststimme
und eine Zweitstimme für die Landtagswahl.
Die weißen Stimmzettel für die Bundestagswahl und die gelben Stimmzettel für die Landtagswahl
enthalten jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen
Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei
anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem die Angabe des Kennworts und rechts von dem Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der
zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels
(Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,
welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des
Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen
Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar
ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung
der Wahlergebnisse für die Bundestagswahl und die Landtagswahl im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein
ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Die für den Bundestagswahlkreis 11 ausgestellten Wahlscheine haben eine weiße Farbe; die
Wahlscheine für die Landtagswahlkreise 35, 36 und 37 haben eine rosa Farbe.
Wer durch Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen will, muss sich von der Hansestadt Lübeck
(Abteilung Wahlen, Wahlbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, Eingang Marktseite, Breite Straße 62, 23539
Lübeck), einen amtlichen weißen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag sowie einen
amtlichen roten Wahlbriefumschlag beschaffen.
Wer durch Briefwahl an der Landtagswahl teilnehmen will, muss sich von der Hansestadt Lübeck
(Abteilung Wahlen, Wahlbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, Eingang Marktseite, Breite Straße 62, 23539
Lübeck), einen amtlichen gelben Stimmzettel, einen amtlichen blauen Wahlumschlag sowie einen
amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag beschaffen.
Die Wahlbriefe für die Bundestagswahl und für die Landtagswahl sind jeweils getrennt voneinander mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem roten bzw. hellrotem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu
übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.
Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes und § 6 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
(§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Lübeck, den 10. September 2009