Allgemeinverfügung im Rahmen des Bewohnerparkrechts
für das Gebiet H
Für die erforderlichen archäologischen Ausgrabungen wird ab 01.10.2009 der öffentliche Parkplatz "Einhäuschenquerstraße" gesperrt. Als Ersatz werden dafür den Bewohnern des Gebietes H die wasserseitigen Parkplätze in der Straße An der Untertrave zwischen Holstenstraße und Beckergrube zur Verfügung gestellt. 10 Stellplätze davon im Bereich zwischen Beckergrube und Mengstraße sind weiterhin gebührenpflichtige Parkplätze.
Den Bewohner des Gebietes H mit einem gültigen Bewohnerparkausweis wird daher hiermit die Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 11 StVO erteilt, auf den dortigen gebührenpflichtigen Parkplätzen unter Auslegung ihres Parkausweises gebührenfrei zu parken.
Lübeck, 17.09.2009
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Bereich Verkehr
-Straßenverkehrsbehörde-