hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 03.02.01 – Fackenburger
Allee / Stadtgraben TB II (1. Änderung) ‑ gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und § 13 a BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 20.03.2017 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 03.02.01 – Fackenburger Allee / Stadtgraben TB II (1. Änderung) ‑ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Süd. Es umfasst die Flurstücke 6/9, 6/26, 6/33, 93/23, 93/28 tlw., 100/9, 100/20, 100/29, 100/30, 100/33, 100/35, 100/37, 100/38, 100/39, 100/40, 101, 125, 126 aus Flur 8 der Gemarkung St. Lorenz.
Begrenzt wir das ca. 1,4 ha große Plangebiet durch die Fackenburger Allee, den Stadtgraben, den Lindenplatz und die Werner-Kock-Straße.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anhebung der Höhenbegrenzung von 18 m bzw. 22 m ü. NHN bis auf maximal 29,40 m ü. NHN geschaffen werden, sofern die stadträumliche Verträglichkeit im Wettbewerb nachgewiesen wird.
Lübeck, 10.04.2017 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung