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AB gem. § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes - Jahresabschluss Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde 2008

Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes 

Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2008

 

Im Auftrage des Landesrechnungshofes Schleswig – Holstein hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, Kiel, den Jahresabschluss 2008 des Kurbetrieb Travemünde, der mit einer Bilanzsumme von 8.135.491,04 Euro und einem Jahresfehlbetrag von  1.034.243,95 Euro schließt, geprüft und dafür folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Wir  haben  den  Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung  sowie Anhang  – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kurbetrieb Travemünde, Lübeck – Travemünde, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG.  Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Kiel, den 17. August 2009

PricewaterhouseCoppers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Dr. Andreas Focke)                     (ppa. Michael Golz)

Wirtschaftsprüfer                           Wirtschaftsprüfer

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschloss in ihrer Sitzung am 24. September 2009:

 

1. Der Jahresabschluss des Kurbetriebes Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2008 wird festgestellt:

 

      Es betragen

      die Bilanzsumme           8.135.491,04 Euro

      die Erträge                       2.675.663,58 Euro

      die Aufwendungen         3.709.907,53 Euro

      der Jahresverlust           1.034.243,95 Euro

 

2. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 1.034.243,95 Euro ist aus dem Haushalt der
    Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

3. Entnahme von Grundstücken aus dem Anlagevermögen mit einem Gesamtbuchwert von
    61.224,00 Euro.

 

4. Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 51.193,00 Euro.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind ab dem 07. Oktober 2009 für sieben Tage in den Räumen des Kurbetrieb Travemünde, Strandpromenade 1 b in 23570 Lübeck – Travemünde öffentlich ausgelegt.

 

Öffnungszeiten:  Montag bis Freitag von  9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr.

 

Lübeck, den 28. September 2009

Kurbetrieb Travemünde

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.10.2009