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AB Bauleitplanung - Öffentliche Unterrichtung u. Erörterung zur Beteiligung der Öffentlichkeit für B-Plan 06.29.00 Hafen

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

 Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:         Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 06.29.00 – Hafenstraße / Konstinkai –

 Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden:

Bebauungsplan 06.29.00 – Hafenstraße / Konstinkai –

 

 

Übersichtsplan

siehe Dateianlage unten

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines östlich der Hafenstraße ansässigen Gewerbebetriebes der Nahrungsmittelverarbeitung auf Teilflächen des Konstinkais geschaffen werden.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 21.10.2009 bis einschließlich 03.11.2009 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer, (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 29.10.2009, um 19.30 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer, (Erdgeschoss) gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck, 12.10.2009                                                                                                Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                    Der Bürgermeister
                                                                                                                                    Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                    Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.10.2009
Anlagen