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Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
    Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck
    folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan teileingezogen:


  • Teilfläche I Klingenberg:
         Teileinziehung der Teilfläche I zwischen den Gebäuden der zzt. SEB Bank und Volksbank,
         sowie dem Querungsbereich Schmiedestraße - Sandstraße/ Mühlenstraße und der westlichen
         Bordsteinkante der Mühlenstraße zu einer ganztägig verkehrsberuhigten Fläche für den Fußgängerverkehr.

  • Teilfläche II Klingenberg:
         Teileinziehung des Klingenbergs (Teilfläche II) in dem Querungsbereich der Achse Schmiedestraße -
         Sandstraße/Mühlenstraße zu einer Straße mit Sonderregelung - fußgängerfreundliche Geschäftsstraße -
         unter Beschränkung der Widmung auf Fußgängerverkehr ganztägig, Lieferverkehr in den Zeitfenstern von
         5.00 bis 10.30 und 19.00 bis 22.00 Uhr sowie Fahrradverkehr in der Zeit von 19.00 bis 9.00 Uhr.
         (Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Reisebusse des Atlantic Hotels Lübeck ganztägig mit
         Ausnahmegenehmigung den Querungsbereich befahren können).


  • Teilfläche III Sandstraße:
         Teileinziehung der Sandstraße (Teilfläche III) zwischen Kohlmarkt und Aegidienstraße zu einer
         Straße mit Sonderregelung - fußgängerfreundliche Geschäftsstraße - unter Beschränkung der Widmung
         ganztägig auf Taxen, Fußgänger- und Linienbusverkehr sowie Fahrradverkehr in beide Richtungen und den
         das Gebäude Haerder-Center verlassenden Lieferverkehr in Richtung Mühlenstraße in den Zeiträumen
         5.00 bis 10.30 und von 19.00 bis 22.00 Uhr.

2. Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder  zur Niederschrift
    bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff – Widerspruch
    eingelegt werden.

3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt
     Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Lübeck, den 08.10.2009

gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

 

Plan:  siehe Dateianlage

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.10.2009
Anlagen