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Amtliche Bekanntmachung Planfeststellung für die Umstrukturierung des Hafens Lehmannkai III für einen Ro-Ro-Betrieb

B e k a n n t m a c h u n g

 Planfeststellung nach § 139 Landeswassergesetz (LWG)
in Verbindung mit § 143 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) für die
„Umstrukturierung des Hafens Lehmannkai III für einen Ro-Ro-Betrieb“
im Bezirk der Hansestadt Lübeck;
hier:
- Wegfall des Erörterungstermins für Einwendungen -

 

Im Abschnitt III. der Bekanntmachung vom 10. Juni 2009 (örtlich bekannt gegeben in der Ausgabe der „Lübecker Stadtzeitung“ vom 16. Juni 2009 auf Seite 12) wurde vorsorglich ein Termin für die Erörterung von Einwendungen festgesetzt. Weder bei der Hansestadt Lübeck noch bei der Anhörungsbehörde (LBV-SH, Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) sind Einwendungen gegen das geplante Vorhaben „Umstrukturierung des Hafens „Lehmannkai III“ für einen Ro-Ro-Betrieb“ eingegangen. Daher entfallen der Erörterungstermin am 28. Oktober 2009 und auch der vorsorglich angesetzte Fortsetzungstermin am 29. Oktober 2009.

 Der für die Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereine festgesetzte Termin bleibt davon unberührt.

 

 

 

Kiel, 9. Oktober 2009

 

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Schleswig-Holstein
- Anhörungsbehörde -
gez. Dautwiz                                         

 

(Örtliche Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck gemäß § 140

Allgemeines Landesverwaltungsgesetz für Schleswig-Holstein – LVwG)

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.10.2009