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Amtliche Bekanntmachung einer Widmungsverfügung

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, hat am 09.10.2009 folgende
    Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996 (GVOBl. Schl.-H. , S. 413), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.10.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 517), werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 24.09.2009 nachstehende Verkehrsfläche gewidmet:

 

Gemarkung

Flur

Flurstücke

sog. Meesenplatz am Meesenring

St. Gertrud

12

4/355, 80 (alt: 4/356 tlw.)

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. 1, Ziffer 4c StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße, hier: Parkplatz.

2. Rechtsbehelfsbelehrung
    Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats
     nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck,
     Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff
     – Widerspruch erhoben werden.

3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
    Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                    montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
                    donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,   
                    freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

Lübeck, den 09.10.2009

gez. Saxe

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.10.2009