Örtliche Bekanntmachung
Beauftragte des Bereiches Naturschutz der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde werden im Stadtgebiet von Lübeck in der Zeit von Oktober bis Dezember des Jahres 2009 naturschutzfachliche Daten für die Änderung der Naturdenkmalverordnung erheben.
Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach Ankündigung durch diese örtliche Bekanntmachung Bestandserhebungen vornehmen.
Die Personen können sich als Beauftragte des Bereiches Naturschutz der Hansestadt Lübeck ausweisen. Der Bereich Naturschutz bittet die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen.
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
als Untere Naturschutzbehörde