I. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 24.09.2009 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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1. im Verwaltungshaushalt |
EUR |
EUR |
gegenüber bisher EUR |
festgesetzt auf nunmehr EUR |
die Einnahmen |
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11.677.300 |
588.944.100 |
577.266.800 |
die Ausgaben |
5.954.400 |
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747.530.400 |
753.484.800 |
2. im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
5.115.600 |
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165.004.500 |
170.120.100 |
die Ausgaben |
5.115.600 |
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165.004.500 |
170.120.100 |
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§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 59.996.200 auf 74.950.000
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von bisher 20.956.600 auf 54.424.600
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 300.000.000 (unverändert)
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesene Stellen von bisher 2.816,11 auf 2.820,11
§ 3, § 4, § 5, § 6, § 7
Unverändert
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 27.10.2009 mit der Einschränkung
eines Teilbetrages des Gesamtbetrages
der Verpflichtungsermächtigungen von 40.000.000 Euro
erteilt.
Lübeck, den 29.10.2009
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstr.20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
Lübeck, den 29.10.2009
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister