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Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2009

I. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK

für das Haushaltsjahr 2009

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 24.09.2009 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

             erhöht um

  vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

1.   im Verwaltungshaushalt

 

                       EUR

 

                    EUR

gegenüber bisher

                     EUR

festgesetzt auf

nunmehr    EUR

      die Einnahmen

 

        11.677.300

       588.944.100   

       577.266.800

      die Ausgaben

              5.954.400

 

       747.530.400   

       753.484.800

2.   im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

              5.115.600

 

       165.004.500

       170.120.100

      die Ausgaben

              5.115.600

 

       165.004.500

       170.120.100

 

 

 

 

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und            

         Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher                 59.996.200 auf         74.950.000               

2.      der Gesamtbetrag der

         Verpflichtungsermächtigungen von bisher                         20.956.600 auf         54.424.600

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher            300.000.000                (unverändert)

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesene Stellen  von bisher    2.816,11 auf   2.820,11                                      

§ 3, § 4, § 5, § 6, § 7

Unverändert


Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 27.10.2009 mit der Einschränkung

 

eines Teilbetrages des Gesamtbetrages

der Verpflichtungsermächtigungen von                                                         40.000.000 Euro

 

erteilt.

 

Lübeck, den 29.10.2009
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

 

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstr.20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.

 

Lübeck, den 29.10.2009

 

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    03.11.2009