der Hansestadt Lübeck über die Teilaufhebung des Sanierungsgebietes
Block 90/91 - Fischergrube–
vom 15.10.2009
Aufgrund des § 162 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 24.09.2009 folgende Satzung erlassen:
§ 1
(1) Die Satzung der Hansestadt Lübeck vom 24.03.1985 über die förmliche Festlegung des
§ 2
Diese Satzung wird mit der Bekanntgabe rechtsverbindlich.
Lübeck, 15.10.2009 (L.S.) Der Bürgermeister
Lageplan: siehe in der Anlage unten
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Lübeck, 09.11.2009
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung