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Bauleitplanung-Öffentl. Unterrichtung u. Erörterung zur Beteiligung der Öffentlichkeit für B-Plan 09.54.01-Ratzeburger L

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:         Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
                  Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für die 96. Flächennutzungsplanänderung
                  der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich
Strecknitz, Ratzeburger Landstraße / St. Hubertus –“
                  im Stadtteil St.-Jürgen und
den Bebauungsplan 09.54.01 – Ratzeburger Landstraße / St. Hubertus –

 

Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche sollen folgende Bauleitpläne aufgestellt werden:

 

96. Flächennutzungsplanänderung der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Strecknitz, Ratzeburger Landstraße / St. Hubertus –“ im Stadtteil St.-Jürgen und der Bebauungsplan 09.54.01 – Ratzeburger Landstraße / St. Hubertus –

 

 

Übersichtsplan

 siehe in der Anlage unten

 

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes mit hoher Qualität geschaffen werden.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 16.11.2009 bis einschließlich 27.11.2009 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – I-Punkt / Foyer, (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am Mittwoch, dem 18.11.2009, um 19.00 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer, (Erdgeschoss), gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

 

Lübeck,  09.11.2009                                                                                                     Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                          Der Bürgermeister
                                                                                                                                          Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                          Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.11.2009
Anlagen