3. Änderung der
Wahlordnung der Hansestadt Lübeck
für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren
vom 24.09.2009
Aufgrund der §§ 4 und 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und § 3 Abs. 5 der Satzung der Hansestadt Lübeck für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom 03.04.2003 wird die Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren vom 03.04.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 29.04.2003), geändert am 30.09.2004 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.11.2004), zuletzt geändert am 23.02.2006 (Lübecker Stadtzeitung vom 07.03.2006) nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 24.09.2009 wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) In den drei Landtagswahlkreisen der Hansestadt Lübeck (35 Lübeck-West, 36 Lübeck-Ost und 37
Lübeck-Süd) sind jeweils sieben Seniorinnen / Senioren als Mitglieder in den Beirat zu wählen.
2. § 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
(2) Scheidet ein Mitglied des Beirates aus, rückt eine Kandidatin / ein Kandidat des jeweiligen
Wahlkreises in der Reihenfolge der im Wahlkreis erzielten Stimmenanteile nach. Enthält die Liste
des Wahlkreises keine Kandidaten mehr, ist die / der Nachrückende der Liste des Wahlkreises mit
der nächst höheren Ordnungszahl zu entnehmen (für Wahlkreis 37 ist dies Wahlkreis 35). Sind die
Listen aller Wahlkreise erschöpft, bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlzeit unbesetzt.
3. § 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Wahlvorschläge sind bis spätestens am 48. Tag vor der Wahl schriftlich auf amtlichen Formblättern
bei der Wahlleiterin / dem Wahlleiter einzureichen.
Lübeck, den 24.09.2009 Der Bürgermeister