AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a (3) BauGB für den
Bebauungsplan 04.38.02 – Lohmühle – Sportanlagen, Park + Ride / Berufsschulzentrum Triftstraße –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 16.11.2009 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 04.38.02 – Lohmühle – Sportanlagen, Park + Ride / Berufsschulzentrum Triftstraße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Freimachung des Gründungsviertels in der Lübecker Altstadt zwischen Alf-, Fisch- und Braunstraße vorzubereiten und die Umsiedlung der dort ansässigen Berufsschulen einzuleiten.
Lübeck, 23.11.2009 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung