AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier:
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a (3) BauGB für den
Bebauungsplan 04.09.00 – Ziegelstraße 7 - 13 –
2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 04.09.00 – Ziegelstraße 7 - 13 –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 16.11.2009 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 04.09.00 – Ziegelstraße 7 - 13 – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Sondergebietes mit 3.500 qm Verkaufsfläche für einen Lebensmittelmarkt, einen Discounter, einen Drogeriemarkt, eine Apotheke und kleinere Ladeneinheiten geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 30.11.2009 bis einschließlich 11.12.2009 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 30.11.2009 um 19.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 23.11.2009 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung