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Örtliche Bekanntmachung Karthierung Haselmaus

Örtliche Bekanntmachung

 

Beauftragte des Bereiches Naturschutz der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde werden im Stadtgebiet von Lübeck in der Zeit von November 2009 bis Dezember des Jahres 2010 naturschutzfachliche Daten über das Vorkommen der Haselmaus erheben.

 

Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach Ankündigung durch diese örtliche Bekanntmachung Bestandserhebungen vornehmen.

 

Die Personen können sich als Beauftragte des Bereiches Naturschutz der Hansestadt Lübeck ausweisen. Der Bereich Naturschutz bittet die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen.

 

 

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
als Untere Naturschutzbehörde

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.12.2009