Aufruf von Grabstätten auf den kommunalen Lübecker Friedhöfen
Gemäß § 15 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2008 werden folgende Grabstätten zur Einziehung aufgerufen:
Anträge auf Verlängerung sind spätestens am Tage des Ablaufs der Nutzungsrechte schriftlich zu richten an den Bereich Stadtgrün und Friedhöfe, Abteilung Friedhöfe, Friedhofsallee 83, 23554 Lübeck.
Die Verlängerung von Nutzungsrechten an Reihengrabstätten ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine schriftliche Mitteilung über den Ablauf der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich nicht.
Lübeck, 02.12.2009 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Bereich Stadtgrün und Friedhöfe