Satzung
über die Aufhebung
der Satzung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Verfahren „OstseeCard „ vom 30.05.2005
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H., Seite 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26.03.2009 (GVOBl. Schl.-H., Seite 93) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 26.11.2009 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Satzung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Verfahren „OstseeCard“ vom 30.05.2005 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 02.12.2009
gez. Bernd Saxe
Bürgermeister