Aufgrund der §§ 47 Abs. 3 Satz 2 und 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) und § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO) vom 20.08.1991 (GVOBl. Schl.-H. Nr. 17/91) wird die Stadtverordnung über den Verkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck vom 09.05.2005 (Taxenordnung) wie folgt geändert:
§ 3 der Taxenordnung wird folgender Absatz 2 hinzugefügt:
Bei Großveranstaltungen und anderen Anlässen, die einen erheblichen Bedarf an Beförderungsleistungen zur Folge haben, dürfen Taxen in der Zeit von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr auch außerhalb der regulären Taxistände bereit gehalten werden. Die Verkehrsvorschriften sind hierbei zu beachten. Bei Bedarf kann die genehmigende Behörde besondere Regelungen treffen.
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 16.12.2009
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Bernd Saxe