des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Herzog-Adolf-Straße 1, 25813 Husum
Az.: - LKN 4216-6242.23.02 -Lehmannkai III- Planänderung
Auf Antrag der Hans Lehmann KG vom 25.05. wird der Plan für die Maßnahme
Lehmannkai III Lübeck – Umstrukturierung für Ro-Ro Betrieb
Planänderung
gemäß § 139 i.V. mit §§ 125 und 126 des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz – LWG -) planfestgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2009 ist mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Durch die Planfeststellungsbehörde für Häfen – Amt für ländliche Räume Kiel (jetzt: LKN - Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Betriebsstätte Kiel) – wurde mit Bescheid vom 02. Juni 2004 (Aktenzeichen: 50-6242.23.03-Lehmannkai III) der Plan für die Umstrukturierung des Lehmannkai III zum Umschlaghafen für Ro-Ro-Betrieb („Roll on – Roll off – Betrieb“) festgestellt. Dieser Planfeststellungsbeschluss beinhaltete folgende Maßnahmen, die im Bereich der Kühlturmfläche und der Kaiebene realisiert werden sollten:
und
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen ist auf der Kühlturmebene begonnen worden. Die Maßnahmen auf der Kaiebene einschließlich des geplanten Doppelanlegers sind noch nicht umgesetzt worden.
Aufgrund der zukünftig zu erwartenden Verkehrsentwicklung, die zum o. g. Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht absehbar war, mit veränderten Schiffsgrößen und verstärkter Verlagerung der Verkehre von der Straße auf die Schiene, wurde das 2004 planfestgestellte aber noch nicht fertig gestellte Hafenbauvorhaben für einen betrieblich und betriebswirtschaftlich optimierten Ro-Ro-Betrieb umgeplant und nunmehr insgesamt planfestgestellt.
I.
Im Wesentlichen handelt es sich bei dem geänderten Vorhaben um folgende Maßnahmen:
1. Kühlturm-Ebene:
o Änderung der Platzaufteilung und der Gebäude,
o Errichtung von Personal-Pkw-Stellflächen und Gebäuden im Bereich zwischen der Straße „Alter Kühlturm“ und der Böschungsoberkante der Kaiebene,
o Errichtung eines Gefahrgutplatzes (gemäß Auflage im o. g. Planfeststellungsbeschluss),
o Dauerhafte Sperrung eines Teilstücks der Straße „Alter Kühlturm“ für den öffentlichen Verkehr und
o Umbau des Gehweges im vorgenannten Teilstück zur Hafenbetriebsfläche
2. Kai-Ebene:
o Verschiebung und Vergrößerung der geplanten RoRo-Doppelrampe vor der alten Kaimauer,
o Erneuerung eines Teils der Kaimauer durch Spundwandvorsätze,
o Errichtung von sechs Festmacherdalben mit Bediensteg,
o Nassbaggerarbeiten zur Wiederherstellung der erforderlichen Wassertiefe,
o Absenkung (Abgrabung) der bisherigen sog. Mittelebene als Teil der landseitigen Hafenbetriebsfläche
auf das Höhenniveau der Kaianlage,
o Änderung des Verlaufes der Zufahrtsrampe auf die Kaifläche,
o Erweiterung der Gleisanlage auf insgesamt drei Gleise und
o Herstellung einer offenen Überdachung anstelle einer bisher vorgesehenen Lagerhalle
o sowie
3. Kompensationsmaßnahmen für vorhabensbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß
landschaftspflegerischer Begleitplanung (gemäß Anlage 8.1 der Planunterlagen).
Für das Vorhaben werden nur im Eigentum der Vorhabensträgerin befindliche Grundstückflächen in Anspruch genommen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den festgestellten Planunterlagen.
II.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt vom
06. Januar 2010 bis 20. Januar 2010
bei der
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen
- Foyer (“i-Punkt”) -
Mühlendamm 12
23552 Lübeck
zu folgenden Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
• Montag und Dienstag: jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
• Donnerstag: von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
• Freitag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gemäß § 141 Abs.4 Satz 1 des Allgemeinen Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holsteins (LVwG) ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger des Vorhabens, den bekannten Betroffenen und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zuzustellen.
Gegenüber den übrigen Betroffenen, denen ein Planfeststellungsbeschluss nicht gesondert zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs.4 Satz3 LVwG). Diese können innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erheben.
Im Übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hingewiesen.
Husum, den 21.12.2009
Landesbetrieb für Küstenschutz,
Nationalpark und Meeresschutz
Schleswig-Holstein
-Planfeststellungsbehörde-