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Aufhebungsverfügung zur Allgemeinverfügung "Wildvogelgeflügelpest"

Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck

1)  Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Wildvogelgeflügelpest vom 15.03. und 03.04.2017

Aufgrund der Abschnitte 2, 8 und 10 Tiergesundheitsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 12 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178; 2184) i.V.m. § 63 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 08. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I Nr. 32 vom 2. Juli 2016, S. 1563),wird folgende Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen:

Am 15.03.2017 (Heilshoop und Zarpen) und am 03.04.2017 (Heilshoop und Travemünde) waren nach amtlicher Feststellung der Wildvogelgeflügelpest Teile der Hansestadt Lübeck zu Sperr- und Beobachtungsgebieten erklärt worden.

Nachdem im Rahmen der amtlichen Untersuchungen hochpathogenes aviäres Influenzavirus bei Wildvögeln nicht mehr nachgewiesen worden ist, sind die Schutzmaßregeln gem. § 63 Geflügelpest-Verordnung aufzuheben.

Meine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Wildvogelgeflügelpest vom 15.03.2017 und vom 03.04.2017 werden daher hiermit aufgehoben.

Das Beobachtungsgebiet, das am 19.04.2017 um Strukdorf gebildet wurde und die Bereiche Schönböcken, Groß Steinrade, Siedlung Dornbreite sowie Krempelsdorf bis zur Krempelsdorfer Allee umfasst, bleibt bestehen.

2)  Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel vom 09.11.2016

Meine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter der Hansestadt Lübeck vom 09.11.2016 ändere ich wie folgt:

 

Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Gebiet der Hansestadt Lübeck wird nach Risikoeinschätzung aufgehoben.

 

Dies gilt nicht für Geflügel, das in Sperr- oder Beobachtungsgebieten gehalten wird sowie für Geflügel, dass in dem Gebiet Travemünde einschließlich Priwall, Kücknitz einschließlich der Siedlungen Wallberg und Rangenberg, Herreninsel, bis zu den Straßen Luisenhof (Verlängerung bis zur Trave) und Zum Herrenmoor (bis zur Kreisgrenze) gehalten wird.

 

Die Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelbestände sind für alle Geflügelhalter weiterhin verbindlich.

 

Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel bleibt weiterhin verboten.

 

Lübeck, den 03.05.2017

Hansestadt Lübeck – Der Bürgermeister

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Im Auftrag

gez. Dr. Tischbirek

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Kronsforder Allee 2 - 6, in 23560 Lübeck, erhoben werden.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.05.2017
Anlagen