hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 32.58.00 –
St.-Jürgen-Straße / Hoffmannskoppel – nach § 3 (2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 18.01.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 32.58.00 – St.-Jürgen-Straße / Hoffmannskoppel – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 03.02.2010 bis einschließlich 05.03.2010 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt (Foyer) - Erdgeschoss öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck, Bestandserfassung und Bewertung der Biotope, Vögel, Fledermäuse und Reptilien, Schalltechnische Untersuchung, Luftschadstofftechnische Stellungnahme, Beurteilung der Lichtimmission.
Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen mit aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Durch den Bebauungsplan 32.58.00 – St.-Jürgen-Straße / Hoffmannskoppel – sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für rund 19 neue Baugrundstücke zur Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern geschaffen werden. Städtebauliches Zeil ist eine Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung als Straßenrandbebauung am Rönnauer Ring, der St. – Jürgen - Straße und dem Teutendorfer Weg.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Travemünde, Gemarkung Travemünde, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 62/2, 66/12, 66/13, 66/14, 67/13, 69/3, 70, 71, 72/1, 72/2, 172/73, 74/1, 74/2, 77/3, 477/11, 511/11 sowie Teile der Flurstücke 6/51 (Rönnauer Ring), 11/11 (St. - Jürgen - Straße), 91/26 (Teutendorfer Weg) und 62/4 (Ivendorfer Landstraße).
Übersichtsplan:
siehe in der Anlage unten
Lübeck, 25.01.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung