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2. Satzungsänderung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren

2. Satzung zur Änderung der
Satzung der Hansestadt Lübeck
für den Beirat für Seniorinnen und Senioren
vom 26.11.2009

 

Aufgrund der §§ 4 u. 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 26.11.2009 die Satzung der Hansestadt Lübeck für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom 03.04.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 29.04.2003), zuletzt geändert am 30.09.2004 (Lübecker Stadtzeitung vom 09.11.2004) wie folgt geändert:

 

 

§ 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

 

Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

 

Lübeck, den 26.11.2009                                                                                                                    Der Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    26.01.2010