Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Lübeck für den Teilbereich „Kastorpplatz“ im Stadtteil St. Jürgen nach § 6 (5) BauGB
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 24.09.2009 beschlossene 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Kastorpplatz“ im Stadtteil St. Jürgen mit Bescheid vom 20.01.2010 Az.: IV 645-512.111-003 (52.Ä) nach § 6 (1) BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Übersichtsplan
siehe in der Anlage unten
Alle Interessierten können die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Lübeck, 01.02.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung