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3. Änderung der Wochenmarktsatzung

3. Satzung
zur Änderung der Wochenmarktsatzung in der Hansestadt Lübeck
vom 07.12.2009

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 310) sowie der Stadtverordnung über Gegenstände des Wochenmarktverkehrs in der Hansestadt Lübeck vom 22.11.1977 wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 26.11.2009 die Wochenmarktsatzung der Hansestadt Lübeck vom 13.12.1977 (LN v. 25./.26.12.1977) zuletzt geändert durch Satzung vom 31.08.1998 (Lübecker Stadtzeitung v. 08.09.1998) wie folgt geändert:

 

1.        In § 2 Abs 2 und § 10a Abs 1 Buchstabe d) wird die Bezeichnung „Märkte“ durch „Wirtschaft, Hafen und
           Liegenschaften“ ersetzt;

2.        In § 3 Abs 1 wird das Wort „Tabakwaren“ gestrichen;

3.        In § 5 Abs 4 wird die Uhrzeit von „08.00“ durch „07.30“ Uhr ersetzt;

4.        In § 5 Abs 7 wird die Bezeichnung „Märkte“ durch „Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften“ ersetzt;

5.        In § 6 Abs 2 wird nach Satz 1 eingefügt:

           „Auf dem Markt a. d. Markt dürfen Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände am Tag vor
           dem Markttag in der Zeit von 20.00 bis 22.00 Uhr und am Markttag frühestens zwei Stunden vor Beginn der
           Marktzeit aufgebaut werden“;

 

§ 6 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen;

 

6.        In § 6 wird als Absatz 3 eingefügt:

           „Der Aufbau muss spätestens 15 Minuten vor der in Anlage aufgeführten Öffnungszeit abgeschlossen
            sein.“

7.        In § 6 wird als Absatz 4 eingefügt:

           „Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände müssen spätestens eine Stunde nach
           Beendigung der Marktzeit vom Marktplatz entfernt sein und können widrigenfalls auf Kosten des
           Standinhabers zwangsweise entfernt werden.“

8.        In § 7 Abs 1 wird als Satz 3 eingefügt:

           “Ausnahmen hiervon können im Einzelfall durch die Marktaufsicht erteilt werden.“;

9.        In § 7 Abs 2 wird als Satz 3 eingefügt:

           „Verkaufseinrichtungen dürfen eine Tiefe von 3 m nicht überschreiten.“;

10.      In § 9 Abs 2 Nr. 3 Satz 1 werden hinter dem Wort „in“ die Worte „die bereitgestellten“ durch die Worte
           „soweit vorhanden“ ersetzt;

 

§ 9 Abs 2 Nr. 3 Satz 3 wird gestrichen;

 

11.      Anlage zu § 2 Abs 1:

           a)    Streichung des Wochenmarktes Koberg;

           b)    Öffnungszeiten Markt a.d.M. wird „18.30“ ersetzt durch „19.00“;

           c)    Nach Markt a. d. M. wird ergänzt:
                   „Schrangen (während des Weihnachtsmarktes); montags, donnerstags; 10.30 – 19.00 Uhr“;

           d)    Regelung zu Travemünde wird ersetzt durch;
                  „Travemünde (Oktober – April); montags, donnerstags; 08.00 – 13.00 Uhr“
                  „Travemünde (Mai – September); montags, donnerstags; 08.00 – 14.00 Uhr“

           e)    Öffnungszeiten Buntekuh wird „18.00“ ersetzt durch „17.00“

            f)     Neuaufnahme des Wochenmarktes Schlutup:
                  „Schlutup; mittwochs; 08.00 – 13.00 Uhr“

12.       Die §§ 7 Abs 5 und 10a Abs 1 Buchstabe g werden gestrichen.

 

Die Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

Lübeck, den 07.12.2009     

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.02.2010