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Örtliche Bekanntmachung -Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule-

Örtliche Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck
Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule

 

Gemäß § 18 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens für die Erhaltung der Realschule bekannt gemacht:

 

Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 31. Dezember 2009. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 des Volksabstimmungsgesetzes am 28. Januar 2010 wurde die Stimmberechtigungs-prüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

 

 

                        Anzahl der gültigen Eintragungen:                           1.394

 

                        Anzahl der ungültigen Eintragungen:                          307

 

                        Gesamtzahl der Stimmberechtigten

                        zum Zeitpunkt des letzten Tages der

                        Eintragungsfrist (31. Dezember 2009):              166.277

 

 

 

Lübeck, den 5. Februar 2010

 

Hansestadt Lübeck
Melde- und Gewerbeangelegenheiten

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    16.02.2010