Örtliche Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck
Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule
Gemäß § 18 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens für die Erhaltung der Realschule bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 31. Dezember 2009. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 des Volksabstimmungsgesetzes am 28. Januar 2010 wurde die Stimmberechtigungs-prüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen: 1.394
Anzahl der ungültigen Eintragungen: 307
Gesamtzahl der Stimmberechtigten
zum Zeitpunkt des letzten Tages der
Eintragungsfrist (31. Dezember 2009): 166.277
Lübeck, den 5. Februar 2010
Hansestadt Lübeck
Melde- und Gewerbeangelegenheiten