hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und öffentliche
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2 BauGB für den
Bebauungsplan 22.56.02 – Herrenholz Nord –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15.02.2010 beschlossen, für das nachfolgend dargestellte Gebiet den Bebauungsplan 22.56.02 – Herrenholz Nord – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Gem. § 13 a (3) BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 03.03.2010 bis einschließlich 19.03.2010, montags bis mittwochs jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Diese Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Übersichtsplan
siehe in der Anlage unten
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Funktionsoptimierung auf dem Betriebsgelände eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Verlagerung des Waschbandes und von Bus- und LKW-Stellplätzen geschaffen werden.
Lübeck, 22.02.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung