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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für B-Plan 25.01.03 -Torneiweg / Glashüttenweg-

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a (3) BauGB für den
               Bebauungsplan 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg –

 

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck hat am 22.02.2010 im Wege der Eilentscheidung nach § 65 (4) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein angeordnet, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird.

Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.

 

Diese Eilentscheidung wird hiermit bekannt gegeben.

 

Übersichtsplan

siehe in der Anlage unten

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einschränkung von Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebiet geschaffen werden, um dadurch eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu fördern. Das Gewerbegebiet soll für gewerbliche Betriebe vorgehalten und die Nahversorgung in die Wohngebiete gelenkt werden.

 

 

 

Lübeck, 23.02.2010                                                                                                     Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                                                                                         Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                         Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.02.2010
Anlagen