Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck hat am 22.02.2010 im Wege der Eilentscheidung nach § 65 (4) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein angeordnet, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird.
Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Diese Eilentscheidung wird hiermit bekannt gegeben.
Übersichtsplan
siehe in der Anlage unten
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einschränkung von Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebiet geschaffen werden, um dadurch eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu fördern. Das Gewerbegebiet soll für gewerbliche Betriebe vorgehalten und die Nahversorgung in die Wohngebiete gelenkt werden.
Lübeck, 23.02.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung