7. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
der Hansestadt Lübeck vom 26.02.2010
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H., S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. S.-H., S. 362) wird die Verwaltungsge- bührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.01.2009 (Lübecker Stadtzeitung vom 10.02.2009) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 25.02.2010 wie folgt geändert:
§§ 1 bis 8 unverändert
Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung vom 30.01.2009 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische Gebühren ergänzt:
Teil I Bereichspezifische Gebühren
Fachbereich Bürgermeister
1.-5. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
6.-8. unverändert
Gesundheitsamt
9. Gesundheitsdienstgesetz (GDG vom 14.12.2001)
Amtliche Gutachten und Zeugnisse gem. § 13 des
Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)
9.1. Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten ohne ärztliche 61,00
Untersuchung gem. § 13 GDG
9.2. Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten mit ärztlicher
Untersuchung gem. §13 GDG
Grundgebührfür½Std. 71,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. 19,50
zzgl. nicht von 9.1. und 9.2. erfasste zusätzliche Laborkosten
10. unverändert
11. Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
(BestattG)
11.1.-11.2. unverändert
11.3. Durchführung der 2. Leichenschau einschl. der Beschei- 63,00
nigung über die Freigabe zur Einäscherung der Leiche
gem. § 17 (3) BestattG
11.4.-11.6. unverändert
12. Infektionsschutzgesetz (IFSG)
12.1. unverändert
12.2. Erlaubnis oder Ablehnung für Tätigkeiten mit
Krankheitserregern (§ 44 IFSG)
Grundgebühr für ½ Std. 78,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 19,50
12.3. unverändert
12.4. Hygienebegehungen bei privaten Trägern gem. § 36 IFSG
a) Hygienebegehungen bei privaten Trägern bei Teilnahme
einer Ärztin/eines Arztes
Grundgebühr für ½ Std. 73,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 31,00
b) Hygienebegehungen bei privaten Trägern ohne Teilnahme
einer Ärztin/eines Arztes
Grundgebühr für ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
13. Trinkwasserverordnung (TVO)
13.1. Besichtigung von Wasserversorgungsanlagen (§§ 18 u.19 TVO)
Entnahme einer Wasserprobe aus Trinkwasserversorgungsan-
lagen von Wasser- und Luftfahrzeugen sowie aus Versorgungs-
fahrzeugen für den Flughafenbetrieb
Grundgebühr für ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
zzgl. Auslagen für die Wasseranalyse
14. Hafenärztlicher Dienst
Internationale Gesundheitsvorschriften/Gesundheitliche
Maßnahmen auf Seeschiffen (IGV)
14.1. Besichtigung von Schiffen aus internationalen Gewässern
zur Feststellung der Freiheit von Infektionen und Verseuch-
ungen auf Fracht- und Passagierschiffen einschließlich
Bescheinigung
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
14.2. Bescheinigung über die Schiffshygienekontrolle
nach IGV
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
14.3. unverändert
15. Krankenfürsorgeverordnung
15.1. Prüfung der Ausrüstung von Kauffahrteischiffen und
Rettungsbooten mit Arznei- und anderen Hilfsmitteln
der Krankenfürsorge
a) bei Ausrüstung nach den Verzeichnissen C1, C2 oder B
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
. b) bei Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei bis zu
5 Personen nach Verzeichnis C1 reduziert
Grundgebühr je ½ Std. 23,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
c) bei Ausrüstung nach den Verzeichnissen A1 oder A2
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
d) sofern eine Apotheke zur Prüfung hinzugezogen wird
(C1, C2, B, A1 oder A2)
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
e) bei Arzneiausrüstung für Schiffe mit Hafenarzt
Grundgebühr je ½ Std. 73,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 31,00
f) bei Ausrüstung nach dem Verzeichnis CR / Rettungs-
bootkästen einschließlich Plombieren
Grundgebühr je ½ Std. 23,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
g) zusätzlich Überprüfung der Mittel zur Notfalltherapie,
Teil B, Abschnitt 4 zu § 2 (1)
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
h) zusätzlich Überprüfung der Ergänzungsausrüstung
zu den Verzeichnissen B und C nach Anlage Teil A,
Nr. 4 zu § 2 (1)
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
i) bei Zusammentreffen der Amtshandlungen aus den
Tarifen 15.1. g) und h)
Grundgebühr je ½ Std. 26,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 9,00
j) Überprüfung der Arzneimittelausrüstung ausländischer
Schiffe auf Antrag
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
k) Wege- und Wartezeit pro Hygienekontrolle
Grundgebühr je ¼ Std. 23,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
15.2.-15.3. unverändert
15.4. Ausnahmegenehmigung nach § 13
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
15.5. unverändert
16. Sonstige Hafenärztliche Bescheinigungen
16.1. Hafenärztliche Bescheinigungen, sofern dafür nicht Gebühren
nach anderen Vorschriften zu erheben sind
Grundgebühr je ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,50
16.2. unverändert
17. Ärztliche Hilfe durch den Hafen- und Flugärztlichen Dienst
17.1. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
Grundgebühr je ½ Std. 51,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 19,50
17.2. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes nachts
zwischen 21.00 und 06.00 Uhr
Grundgebühr je ½ Std. 58,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 23,50
17.3. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
an Sonntagen
Grundgebühr je ½ Std. 60,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 24,00
17.4. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
an Feiertagen
Grundgebühr je ½ Std. 64,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 26,00
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
18.-24 . unverändert
Umweltschutz
25. unverändert
26. Infektionsschutzgesetz (IFSG)
(Trinkwasser/Einrichtungen des Badewesens)
26.1. Wasserversorgungsanlagen
a) Besichtigung einer Wasserversorgungsanlage 10,00 bis 200,00
b) Entnahme einer Wasserprobe 5,00 bis 25,00
c) Untersuchung einer Wasserprobe, je nach Art der
Untersuchung 6,00 bis 500,00
zzgl. Auslagen (Kosten für Inanspruchnahme Dritter)
26.2. Einrichtungen des Badewesens
a) Entnahme einer Wasserprobe aus Schwimm- und Badebecken, Badestellen an oberirdischen Gewässern
und Küstengewässern 5,00 bis 25,00
b) Ermittlung des pH-Wertes, des Chlorgehaltes oder des
Redox - Potentials an Ort und Stelle bei Wasserunter-
suchungen nach Ziffer 26.2.a) je Einzelermittlung 5,00 bis 8,00
c) Ermittlung des Aluminium- und Nitratgehaltes an Ort
und Stelle bei Wasseruntersuchungen nach
Ziffer 26.2.a),
je Einzelermittlung 7,00 bis 10,00
d) Besichtigung von Schwimm- und Badebecken
einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen 20,00 bis 250,00
27.-28. unverändert
Fachbereich Kultur
29. unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
30.-34. unverändert
Verkehr
35.-37. unverändert
38. Vermessungsleistungen für wirtschaftliche
Unternehmen der Stadt und Externe
38.1. Außendienst
38.1.1. Stundensatz für 1 Messtrupp (2 Mann) 98,74
38.1.2. Stundensatz für 1 Messtrupp (3 Mann) 137,88
38.1.3. Pauschale für Geräteeinsatz 20,00
38.1.4. Pauschale für Kfz 15,00
38.2. Innendienst
38.2.1. Stundensatz Ingenieur 59,60
38.2.2. Stundensatz Techniker 47,37
39.-43. unverändert
Teil II unverändert
2. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 26.02.2010
Bernd Saxe
Bürgermeister