Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung
vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 6. Änderung vom 30.01.2009 (Lübecker Stadtzeitung vom 10.02.2009) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 25.02.2010 wie folgt geändert:
1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der
Hansestadt Lübeck vom 30.01.2009 werden wie folgt geändert:
Tarif-Nr. Entgelttatbestand EURO
1.-11. unverändert
Fachbereich Kultur
Archiv
12. Einsicht in Archivgut in den Räumen des Archivs für private und geschäftliche Zwecke
für einen Tag 5,00
für eine Woche 16,00
13. Gruppenführungen im Archiv
pro Gruppe 25,00
14. Schriftliche Auskünfte je nach Umfang und Schwierigkeit
der erforderlichen Nachforschungen
- je angefangene ¼ Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
Höherer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 19,00
Gehobener Dienst/vergleichbare Beschäftigte 14,00
Mittlerer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 10,00
15. Auszüge und Abschriften aus Archivalien je nach Umfang und Schwierigkeit
- je angefangene ¼ Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
Höherer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 19,00
Gehobener Dienst/vergleichbare Beschäftigte 14,00
Mittlerer Dienst/vergleichbare Beschäftigte 10,00
16. Verkauf von Siegelabgüssen
je nach Material- und Zeitaufwand 15,00-150,00
17. Reproduktionen
a) Anfertigung von digitalen Aufnahmen von Archivalien
- Grundbetrag je Auftrag 10,00
- je Digitalaufnahme/Scan 0,50
- CD-Rom (zzgl. Porto und Verpackung) 1,00
b) Ausdruck von Digitalaufnahmen
- pro Seite s/w DIN A4 1,50
c) Anfertigung von Mikrofilmaufnahmen
- Grundbetrag je Auftrag 5,00
- je Aufnahme 0,50
d) Herstellung einer vergrößerten Kopie von einem 1,50
vorhandenen Mikrofilm
18. Erlaubnis zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung
von Reproduktionen von Archivgut zu gewerblichen
oder geschäftlichen Zwecken Plakate/
je nach Auflage Postkarten
bis 5.000 Exemplare 40,00 80,00
bis 10.000 Exemplare 100,00 200,00
jede weiteren 1.000 Exemplare 10,00 20,00
bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 2.000,00
19. Erlaubnis zur Fotografierung von Archivalien
1 - 10 Aufnahmen 5,00
11 - 100 Aufnahmen 10,00
101 - 150 Aufnahmen 20,00
151 - 299 Aufnahmen 40,00
ab 300 Aufnahmen 50,00
20. Anfertigung von Reproduktionen und Beglaubigungen von
Standesamtsunterlagen
a) Anfertigung von Digitalaufnahmen (siehe Nr. 17 a und b)
b) Beglaubigung pro Eintrag 8,00
Fachbereich Planen und Bauen
21. bisher 23., sonst unverändert
Teil II: Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.
22.-27. bisher 24..-29., sonst unverändert
2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 26.02.2010
Bernd Saxe
Bürgermeister