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Bekanntmachung öffentliche Auslegungdes Entwurfs des B-Planes 04.09.00 - Ziegelstraße 7 -13 -

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 04.09.00 –
            Ziegelstraße 7 – 13, Teilbereich III – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 01.03.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 04.09.00 – Ziegelstraße 7 – 13, Teilbereich III – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 17.03.2010 bis einschließlich 19.04.2010 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt /  Foyer (Erdgeschoss), öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck, ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfall, ein Lärmgutachten und ein Verkehrsgutachten.

Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen mit aus.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Sondergebietes mit 3.500 qm Verkaufsfläche für einen Lebensmittelmarkt, einen Discounter, einen Drogeriemarkt, eine Apotheke und kleinere Ladeneinheiten geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Gemarkung St. Lorenz, Flur 15 und umfasst die Flurstücke 19/9, 19/10, 37/13, 38/3, 40/3, 46/15, 255/19 sowie Teilflächen der Flurstücke 255/17, 255/18 und 266/29.

 

 

Übersichtsplan

 siehe in der Anlage unten

 

 

 

Lübeck, 08.03.2010                                                                                                       Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                           Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.03.2010
Anlagen