Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB zur 98. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Priwall Waterfront“ im Stadtteil
Travemünde sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 98. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Priwall Waterfront“ im Stadtteil
Travemünde gem. § 3 (2) BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 01.03.2010 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Priwall Waterfront“ im Stadtteil Travemünde beschlossen. Das bisher unter der Bezeichnung 59.1. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführte Verfahren wird als 98. Änderung des Flächennutzungsplanes fortgeführt.
Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Priwall Waterfront“ im Stadtteil Travemünde und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 31.03.2010 bis einschließlich 30.04.2010 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer, (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
der Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck, Gutachten zur Altlastensituation, Biologische Eingriffsbewertung sowie Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfungen.
Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen mit aus.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Travemünde. Das Gebiet wird im Norden durch den Seeweg und seine Verlängerung sowie die Ostsee, im Westen durch die Trave / Passathafen, im Süden durch die Mecklenburger Landstraße und im Osten durch einen Abschnitt des Dünenweges begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst auch das Gelände des ehemaligen Krankenhauses, spart aber als Exklave die Wohnbebauung am Kohlenhof aus.
siehe Anlage unten
Durch die Flächennutzungsplanänderung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine touristische Aufwertung der Flächen auf dem nord-westlichen Priwall geschaffen werden. Entlang der Uferpromenaden zwischen dem Fähranleger und der Südermole sowie auf weiteren Land-Flächen des Passathafens und des Campingplatzes soll eine Bebauung mit Ferienwohnungen, Läden und Gastronomieangeboten, Hotel und Schwimmbad ermöglicht werden.
Lübeck, 22.03.2010 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung