Sonntag, 28.04.2024 4° C

Bekanntmachung B-Plan 22.56.02 Herrenholz Nord

 Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 22.56.02  –
            Herrenholz Nord – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 15.03.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 22.56.02 – Herrenholz Nord – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 06.04.2010 bis einschließlich 07.05.2010 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer, (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Gewerbegebiet Herrenholz an der Straßenecke Herrenholz / Padelügger Weg, Gemarkung St. Lorenz, Flur 18. Er umfasst die Flurstücke 37/90, 37/113, 37/67, 37/114, 37/102, 37/103 (teilw.), 37/85 (teilw.), 37/118 (teilw.), 37/95 (teilw.), 48 und 49.

 

 

Übersichtsplan:

siehe Anlage unten

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Funktionsoptimierung auf dem Betriebsgelände eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Verlagerung des Waschbandes und von Bus- und LKW-Stellplätzen geschaffen werden.

 

 

 

Lübeck, 22.03.2010                                                                                                        Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                            Der Bürgermeister
                                                                                                                                            Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                            Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    23.03.2010
Anlagen